Programmziel
Hierfür eröffnet Ihnen das Programm zwei Möglichkeiten zur Durchführung Ihres Promotionsvorhabens:
Variante a) Promotion mit bi-nationaler Betreuung:
Ihre Promotion wird sowohl von einem bzw. einer Hochschullehrenden Ihrer Heimathochschule als auch von der Gastinstitution in Deutschland betreut (sogenanntes „Sandwich-Modell“). Ihr Vorhaben muss mit beiden Betreuenden gemäß folgendem Vorgehen abgestimmt sein:
- Sie beginnen Ihre Promotion im Heimatland.
- Es folgen Forschungsaufenthalte in Deutschland.
- Sie schließen Ihre Promotion im Heimatland unter Beteiligung der deutschen wissenschaftlichen Betreuung ab.
- Ihre Heimathochschule verleiht den Doktorgrad.
Variante b) Promotion im „Cotutelle-Verfahren“:
Es werden gemeinsame Promotionsvorhaben an der Heimathochschule und an einer Hochschule in Deutschland nach dem sogenannten Cotutelle-Verfahren gefördert. Die Grundlage hierfür bildet ein Kooperationsvertrag, der zwischen den beteiligten Hochschulen individuell über Ihr Promotionsvorhaben abgeschlossen wird. Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Promotion verleihen die deutsche Hochschule und die Heimathochschule gemeinsam einen Doktorgrad.
Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.
Wer kann sich bewerben?
a) Bi-nationale Betreuung nach dem „Sandwich-Modell“: Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zu Beginn des Stipendiums einen Master- oder Diplomabschluss (im Ausnahmefall: Bachelorabschluss) erreicht haben.
b) „Cotutelle-Verfahren“: Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zu Beginn des Stipendiums zur Promotion zugelassen sind.
Was wird gefördert?
- Bei Variante a) Promotion mit bi-nationaler Betreuung nach dem „Sandwich-Modell“ werden Forschungsaufenthalte an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland (im Rahmen eines Promotionsvorhabens im Heimatland) gefördert.
- Bei Variante b) Promotion im „Cotutelle-Verfahren“ werden Forschungsaufenthalte an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland gefördert. Diese dienen der Anfertigung einer Dissertation, welche auf der Basis eines individuell abgeschlossenen Kooperationsvertrages bi-national betreut und durchgeführt wird.
Dauer der Förderung
- Die Gesamtförderlaufzeit beträgt 7 bis maximal 24 Fördermonate.
- Variante a) Bi-nationale Betreuung nach dem „Sandwich-Modell“: Stipendienzusagen werden zunächst für bis zu 12 Monate ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienlaufzeit von einer Auswahlkommission als erfolgreich bewertet wird.
- Variante b) „Cotutelle-Verfahren“: Stipendienzusagen werden für bis zu 18 Monate ausgesprochen, es besteht die Möglichkeit einer bis zu 6-monatigen Verlängerung.
- Das Stipendium kann flexibel für mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb des Zeitraums Ihrer Promotion verwendet werden.
- Die Aufteilung der Aufenthalte in Deutschland und an der Heimathochschule müssen Sie bereits bei der Bewerbung in einem Zeitplan (siehe „Bewerbungsunterlagen“) darstellen.
- Wenn Sie weitere Aufenthalte in anderen Ländern planen (z.B. zur Materialsammlung) geben Sie diese bitte ebenfalls an. Eine Förderung dieser Aufenthalte ist nur möglich, wenn diese im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt in Deutschland durchgeführt werden und die Aufenthalte nicht mehr als ein Viertel Ihrer voraussichtlichen Gesamtförderlaufzeit betragen.
- Die Förderdauer des Stipendiums wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben und von Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
Stipendienleistungen
- monatliche Stipendienrate für Promovierende während des Aufenthalts in Deutschland: 1.300 Euro. Bitte beachten Sie, dass während der Aufenthalte an der Heimathochschule keine Stipendienleistungen gezahlt werden.
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- Reisekostenpauschalen für bis zu drei An- und Abreisen, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder anderer Seite getragen werden.
- eine Forschungsbeihilfe in Höhe von 460 €
- Reise- und Aufenthaltskosten nach Bundesreisekostengesetz für Ihre betreuenden Hochschullehrenden für jeweils eine bis zu 10-tägige Reise
- nach Deutschland zur Verlaufskontrolle,
- an Ihre Heimathochschule, um an Ihrer Abschlussprüfung teilzunehmen.
Bitte geben Sie die Reisen im Zeitplan (siehe “Bewerbungsunterlagen”) bei der Bewerbung an.
- monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben in Deutschland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird, wird individuell geprüft und festgelegt. Siehe auch die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8.
Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Sprachkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während Ihres Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt Ihrer Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Auswahl
Die Auswahlkriterien sind:
1. Qualifikation:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
- ggf. wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Konferenzbeiträge)
- Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
- Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
- Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich), sofern relevant
- Karriereperspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Ihr Hochschulabschluss sollte bei Bewerbungsschluss in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
- Wenn Sie Ihre Promotion bereits begonnen haben, gilt zusätzlich dazu, dass der Beginn der Promotion nicht länger als 3 Jahre zurückliegen sollte.
Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2. - Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich bei Bewerbungsschluss bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Hinweis:
Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fächern Humanmedizin, Veterinärmedizin und Zahnmedizin gelten weitere Regelungen, die Sie hier finden: www.daad.de/extrainfo
Sprachkenntnisse
- Gute deutsche Sprachkenntnisse sind - insbesondere in den geisteswissenschaftlichen Fächern - in der Regel Voraussetzung für das Studien- oder Forschungsvorhaben in Deutschland. Ausnahmen sind möglich, wenn das Vorhaben in englischer Sprache durchgeführt wird (erforderlich in diesem Fall englische Sprachnachweise "IELTS 6.0 oder TOEFL IBT 80").
Bewerbungsschluss
21.10.2024
Auswahl voraussichtlich im Februar
Förderbeginn ab Oktober des Folgejahres
Bewerbungsunterlagen
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- lückenloser tabellarischer Lebenslauf (max. 3 Seiten)
- Publikationsliste Ihrer veröffentlichten Publikationen (max. 10 Seiten), wenn vorhanden
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Vorhaben in Deutschland (Motivationsschreiben; 1 - 2 Seiten), unter Berücksichtigung der folgenden Fragestellung: Was erhoffen Sie sich von dem Vorhaben in Deutschland (persönlich, beruflich, für die Karriere)? Bitte laden Sie das Motivationsschreiben im Portal unter „Vorhaben/Motivation“ hoch.
- ein selbst ausgearbeitetes und selbst formuliertes Proposal sowie Darstellung bisheriger Forschungsarbeiten (insgesamt max. 10 Seiten). Ein Proposal ist eine ausführliche und präzise Darlegung des Forschungsvorhabens, das mit beiden wissenschaftlichen Betreuenden abgestimmt wurde. Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 2. Bitte laden Sie das Proposal im Portal unter „Forschungsvorhaben“ hoch.
- Zeitplan der vorgesehenen Forschungsarbeiten für die gesamte Förderlaufzeit (inklusive einer möglichen Verlängerung)
- gegebenenfalls Nachweis über die Promotionszulassung an der Heimathochschule
- Hochschulabschlusszeugnis mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn es zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt.
- Bei Variante a) Bi-nationale Betreuung: Betreuungszusage der/des wissenschaftlichen Gastgebenden in Deutschland; die Zusage muss auf Ihr Vorhaben Bezug nehmen und Ihnen die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das Gastinstitut in Deutschland zusichern. Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt C, Punkt 3. Bitte laden Sie die Betreuungszusage im Portal unter „Zusage_Gastinstitution“ hoch.
- Bei Variante b) „Cotutelle Verfahren“: individueller Kooperationsvertrag zwischen der Heimathochschule und der kooperierenden deutschen Hochschule (Cotutelle-Vertrag). Wenn Ihnen dieser bei der Bewerbung noch nicht vorliegt, müssen Sie ihn bis zum Stipendienantritt nachreichen; in diesem Fall müssen Sie bei der Bewerbung eine Betreuungszusage der wissenschaftlichen Ansprechperson in Deutschland, die auf Ihr Vorhaben Bezug nimmt, im Portal hochladen. Bitte laden Sie die Dokumente im Portal unter „Zusage_Gastinstitution“ hoch.
- Ein aktuelles, unterstützendes Empfehlungsschreiben einer Hochschullehrkraft, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt. Beachten Sie hierzu bitte die Hinweise im Tab "Bewerbung einreichen".
- sonstige Unterlagen, die Ihre Bewerbung unterstützen (Beispiel: Arbeitsbescheinigungen, Nachweis von Praktika oder ehrenamtlichem Engagement, etc.)
- Nachweis über eine Zulassung zur Promotion an der Heimatuniversität, sofern dort eine Promotion angestrebt wird
- Schulabschlusszeugnis mit allen Einzelnoten (bitte im Portal unter "Hochschulzugangsberechtigung" hochladen)
- Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten (jeweils mit dem Dokument hochzuladen)
- Alle Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen mit Einzelnote(n), inkl. Erklärung des Notensystems
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht zum Bewerbungsschluss im DAAD-Portal einreichen.
- (Falls Unterlagen per Post einzureichen sind, übersenden Sie diese bitte schnellstmöglich. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.)
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit nicht erst am letzten Bewerbungstag ab! So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es zu technischen Problemen kommt.
- Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
DAAD Jakarta Office
JI. Jend. Sudirman, Kav. 61-62, Summitmas II, Lt. 14
12190 Jakarta
Indonesien
Tel.: +62 (21)/52008-70
Fax.: +62 (21)/52528-22
E-Mail.: info.jakarta@daad.de
WWW.: https://www.daad-indonesia.org/
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
- DAAD-Website Rubrik “Promovieren und Forschen”
- Website ”Research in Germany”
- Website ”GERiT – German Research Institutions”
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Klicken Sie auf „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite, um zum DAAD-Portal gelangen. Dort wird Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt.
So gehen Sie vor:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Fordern Sie ein Formular für das Empfehlungsschreiben an
Unter „Formular Empfehlungsschreiben erzeugen“ können Sie das Formular für das Empfehlungsschreiben bis zum Bewerbungsschluss im DAAD-Portal als beschreibbares PDF erzeugen. Schicken Sie es bitte Ihrer Hochschullehrkraft mit der Bitte, das Formular vollständig auszufüllen. Wenn Sie es zurückerhalten haben, laden Sie es bitte im Portal unter „Empfehlungsschreiben“ hoch.
3. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die Bewerbung online absenden.
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.