Programmziel
Dieses Programm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ausbildung im Fachbereich der Darstellenden Kunst in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie spätestens zum Stipendienantritt einen ersten künstlerischen Abschluss erworben haben.
Was wird gefördert?
In diesem Stipendienprogramm können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl folgende Studienmöglichkeiten wahrnehmen:
- Ein Masterstudium/einen postgradualen Studiengang mit Abschluss
oder - ein Vertiefungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium), entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule, in dem ein Auslandsaufenthalt in Deutschland vorgesehen ist oder als Teil eines eigenständigen Projektes oder vertiefenden Studiums bei einer Hochschullehrkraft in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
Wenn Sie in einem Master- oder Aufbaustudiengang eingeschrieben sind, in dem ein Aufenthalt außerhalb Deutschlands vorgesehen ist, kann der Auslandsaufenthalt in der Regel nur unter folgenden Bedingungen gefördert werden:
- Der Aufenthalt ist für die Erreichung des Stipendienziels unerlässlich,
- er findet nicht im Heimatland statt und
- beträgt höchstens ein Viertel der Stipendienlaufzeit (bei Joint- und Double-degree-Studiengängen bis 50%, sofern dies in der Studienordnung vorgesehen ist). Längere Aufenthalte können nicht gefördert werden, auch nicht anteilig.
Bitte beachten Sie: Es werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Theaterregie/Theaterdramaturgie, Musical, Performance Studies, Tanz, Choreographie) gefördert. Für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fachbereichen Theater- und Tanzwissenschaft bzw. für Künstlerinnen und Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.
Dauer der Förderung
- zwischen 10 und 24 Monaten abhängig von der Dauer Ihres gewählten Studiengangs oder Ihres Studienvorhabens
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres (abhängig von dem gewählten Studiengang), bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
- Die Stipendien werden für die Dauer der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs (bis maximal 24 Monate) vergeben. Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung den gesamten Zeitraum an, für den Sie eine Förderung beantragen wollen. Wenn Sie einen 2-jährigen Studiengang planen, müssen Sie bei der Bewerbung als gewünschte Stipendiendauer zwei Jahre angeben. Nach dem ersten Studienjahr werden Ihre erbrachten Studienleistungen begutachtet. Geht daraus hervor, dass Sie Ihr Studium in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen erfolgreich abschließen werden, läuft das Stipendium wie geplant weiter.
- ein Studienjahr, entweder als Teil eines Studiums an der Heimathochschule oder als Teil eines Projektes oder Vertiefungsstudiums bei einem Hochschullehrenden in Deutschland. Die Verbindung zu einer künstlerischen Hochschule in Deutschland muss gegeben sein und ist mit der Betreuungszusage nachzuweisen.
- Beginn: in der Regel ab 1. Oktober des Folgejahres, bei einem vorgeschalteten Deutschkurs entsprechend früher
Stipendienleistungen
- eine monatliche Stipendienrate von 992 Euro
- Reisekostenpauschale
- eine einmalige Studienbeihilfe
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- monatliche Mietbeihilfen (lesen Sie hierzu die wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 9)
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: auf Antrag ggf. Zuschuss zu auslandsbedingten, begründeten Mehrkosten, die erforderlich sind, um das Vorhaben im Gastland realisieren zu können und die von dritter Seite nicht übernommen werden; ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt werden kann, wird individuell geprüft und festgelegt: wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 8
- Green Mobility Top Up (Zuschuss für klimaverträgliches Reisen) oder Erstattung von CO2-Kompensationszahlungen bei Flugreisen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits im Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Bitte beachten Sie, dass der DAAD grundsätzlich keine Studiengebühren übernimmt.
Auswahl
Nachdem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen im DAAD-Portal hochgeladen haben, erfolgt zunächst eine formale Prüfung durch den DAAD. Geprüft wird, ob die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt sind und ob die Bewerbung vollständig ist. Ist dies der Fall, werden Sie aufgefordert, Ihre Arbeitsproben einzureichen.
Die endgültige Auswahlentscheidung der Stipendienbewerbungen in den Fachbereichen Schauspiel, Theaterregie/Theaterdramaturgie, Musical, Performance Studies, Tanz und Choreographie trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrenden deutscher Kunst-, Musik- und Filmhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung (Details zu den Arbeitsproben finden Sie auf der Infoseite www.daad.de/extrainfo.)
Der Zeitraum zwischen Ihrem Bewerbungseingang und der Auswahlbenachrichtigung kann 5 Monate betragen. Sie erhalten in der Regel im Laufe des März Bescheid über die Auswahlentscheidungen.
Auswahlkriterien
- die künstlerische Qualifikation und künstlerische Reife, gemessen an Studienleistungen und Arbeitsproben
- die Qualität des Vorhabens gemessen an Studienplan und Motivationsschreiben
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Weitere Informationen
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Die jeweilige Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese unter Umständen mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden.
Eine Stipendienzusage des DAAD wird nur dann wirksam, wenn Sie an einer in Ihrer Bewerbung genannten Gasthochschule zugelassen sind.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bitte prüfen Sie, ob Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Ihr Hochschulabschluss sollte zum Bewerbungstermin in der Regel nicht länger als 6 Jahre zurückliegen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt A, Punkt 2.
- Voraussetzung für die Förderung ist ein Vollzeit- und Präsenzstudium. Vorhaben in berufsbegleitenden Studiengängen, Teilzeit und Studienprogramme mit einem überwiegenden Anteil an E-Learning können nicht berücksichtig werden.
- Nicht bewerben können Sie sich, wenn Sie sich zum Bewerbungstermin bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.
Sprachkenntnisse
Sie müssen nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihrer gewünschten Studiengänge Sie aktuell verfügen.
Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Bewerberinnen und Bewerber sollten spätestens zum Stipendienantritt über die Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, die den Vorgaben der gewünschten Hochschule entsprechen. Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das an der Hochschule verlangte Sprachniveau, sollte aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, inwieweit Sie in der Lage sind, das geforderte Niveau noch zu erreichen.
Bitte beachten Sie auch unsere wichtigen Stipendienhinweise (Abschnitt A.9. und D.5.) bezüglich möglicher Sprachnachweise.
Bewerbungsschluss
Die Bewerbungstermine werden mindestens einmal jährlich aktualisiert. In den meisten Fällen liegen sie im gleichen Zeitraum wie im Vorjahr. Die aktuellen Termine finden Sie hier:
14.10.2024
Auswahl im Februar/März 2025 für Förderbeginn ab Oktober 2025
Bewerbungsunterlagen
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen
2. Einreichung der Arbeitsproben
1. Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Die Einreichung der Bewerbungsunterlagen erfolgt online über das DAAD-Portal.
Bitte beachten Sie, dass der Zugang zum Bewerbungsportal nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.
Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Der DAAD behält sich vor, gegebenenfalls beglaubigte Kopien der Dokumente anzufordern.
Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:
- Online-Bewerbungsformular
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
- Darlegung der fachlichen und persönlichen Motivation für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 - 3 Seiten). Lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt B, Punkt 1.
- Formular „Informationen über Ihre gewünschten Masterstudiengänge“. Bitte laden Sie dieses Formular auch hoch, wenn Sie nur einen gewünschten Studiengang haben oder die Zulassung bereits erhalten haben.
- falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid der Gasthochschule in Deutschland. Zulassungsbescheid der Gasthochschule in Deutschland, falls bereits vorhanden. Liegt Ihnen die Zulassung bei Bewerbung noch nicht vor, müssen Sie diese bis zum Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind und eine Stipendienzusage des DAAD nur dann wirksam wird, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen werden.
- Betreuungszusage einer Hochschullehrkraft der Gasthochschule in Deutschland
- Wenn Sie einen Studienaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums im Heimatland planen, müssen Sie einen Nachweis darüber, dass Ihre in Deutschland erbrachten Studienleistungen von Ihrer Heimathochschule anerkannt werden, einreichen.
- Einen aktuellen Notenspiegel/Transcript of Records mit Einzelnoten, inklusive Erklärung des Notensystems.
- Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis müssen Sie bis zum Stipendienantritt nachreichen, wenn Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben.
- Sie müssen nachweisen, über welchen Kenntnisstand der Unterrichtssprache (Deutsch, Englisch oder auch Deutsch und Englisch) Ihrer gewünschten Studiengänge Sie aktuell verfügen. Sprachnachweise dürfen nicht älter als zwei Jahre sein. Sie sollten spätestens zum Stipendienantritt über die Kenntnisse der Unterrichtssprache verfügen, die den Vorgaben der gewünschten Hochschule entsprechen. Verfügen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über das an der Hochschule verlangte Sprachniveau, sollte aus Ihrer Bewerbung hervorgehen, inwieweit Sie in der Lage sind, das geforderte Niveau noch zu erreichen. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise (Abschnitt A.9. und D.5.) bezüglich möglicher Sprachnachweise.
- Ausgefüllte „Liste der Arbeitsproben“ mit detaillierten Angaben (Titel, Auftrittsdatum/Erstellungsdatum, Aufführungsort etc.), die Sie zu einem späteren Zeitpunkt hochladen möchten (bitte im Portal unter „Arbeitsproben“ hochladen). Bitte laden Sie keine vollständigen Videos, Arbeitsproben oder sonstige Bildzusammenstellungen zu diesem Zeitpunkt in das Bewerbungsportal hoch. Sie erhalten gesondert einen Link zu dem Upload Ihrer Unterlagen in der DAAD-Mediendatenbank nach Abschluss der formalen Kontrolle. Wenn Sie sich schon einmal informieren möchten, erhalten sie mehr Informationen zu den Vorgaben der Arbeitsproben unter folgendem Link auf der Infoseite www.daad.de/extrainfo.
- Eine Erklärung, dass die Werke von Ihnen angefertigt bzw. geschaffen wurden oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat. Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der eigenständige Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen. Laden Sie diese bitte unter “Arbeitsproben” hoch.
- Sonstige Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen)
2. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie im Dezember einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die DAAD-Mediendatenbank. Wenn Sie den Link erhalten, folgen Sie bitte den Anweisungen und Infos zum Upload der Unterlagen. Unterlagen die nicht innerhalb der Frist hochgeladen werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
Zu den formalen Anforderungen beachten Sie bitte die „Zusätzlichen Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen der Darstellenden Kunst“.
Alle unter 1. und 2. aufgeführten Bewerbungsunterlagen müssen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Für Dokumente in anderen Sprachen sind Übersetzungen erforderlich.
Bewerbungsort
Online über das DAAD-Portal und die Mediendatenbank des DAAD
Hinweise zur Bewerbung
- Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und in der Mediendatenbank des DAAD (siehe Punkt 2) einreichen.
- Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr (MEZ bzw. MESZ) des letzten Bewerbungstages.
- Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt bei Ihnen.
- Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Ihre personenbezogenen Daten werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung erforderlich sind.
Informations- und Beratungsstellen
Außenstelle Jakarta
DAAD Jakarta Office
JI. Jend. Sudirman, Kav. 61-62, Summitmas II, Lt. 14
12190 Jakarta
Indonesien
Tel.: +62 (21)/52008-70
Fax.: +62 (21)/52528-22
E-Mail.: info.jakarta@daad.de
WWW.: https://www.daad-indonesia.org/
Weiterführende Informationen
- DAAD-Website "Wichtige Hinweise zu DAAD-Stipendien"
- DAAD-Website Rubrik „Studienangebote in Deutschland“
- DAAD-Website Rubrik „Studium planen“ zur Vorbereitung eines Studienaufenthaltes in Deutschland
- Kampagnenseite Study in Germany
Allgemeine Hinweise zu Bewerbungen über das DAAD-Portal
Bewerbungen für dieses Stipendienprogramm sind im Zeitraum Juni bis zum angegebenen Bewerbungsschluss möglich.
Klicken Sie auf „Zum Bewerbungsportal“ am Ende der Seite, um zum DAAD-Portal gelangen. Dort wird Ihnen ein Online-Bewerbungsformular zur Eingabe Ihrer Bewerbungsdaten zur Verfügung gestellt.
Und so gehen Sie vor:
1. Registrieren Sie sich im DAAD-Portal (Anleitung zur Registrierung am Portal lesen >>)
2. Bewerben Sie sich online im DAAD-Portal (Anleitung zur Bewerbung im Portal lesen >>)
- Bewerbungsunterlagen vorbereiten
- ggf. Dokumente übersetzen (wenn sie nicht bereits auf Deutsch oder Englisch vorliegen)
- Papierunterlagen einscannen und im PDF-Format abspeichern. Bitte beachten Sie, dass Sie nur PDF-Dateien im Portal hochladen können.
- Online-Bewerbung ausfüllen und die weiteren Bewerbungsunterlagen im Portal im PDF-Format hochladen. Übersetzungen sind, wenn erforderlich, zusammen mit dem in der Landessprache ausgestellten Dokument hochzuladen.
- Die Bewerbung online absenden.
3. Einreichung der Arbeitsproben über die Mediendatenbank des DAAD:
Wenn die Prüfung Ihrer Stipendienbewerbung ergeben hat, dass sie die Kriterien der Stipendienausschreibung erfüllt und vollständig ist, erhalten Sie spätestens bis zum 16.11. einen Link zum Hochladen Ihrer Arbeitsproben in die Mediendatenbank des DAAD. Wenn Sie den Link erhalten, laden Sie bitte die Arbeitsproben bis spätestens zum 30. November MEZ in die Mediendatenbank hoch.
Bitte laden Sie keine Arbeitsproben im DAAD-Portal hoch!
Bitte beachten Sie:
Sollten Sie technische Fragen oder Probleme haben, bei denen die "Informations- und Beratungsstellen" in Ihrem Heimatland Sie nicht unterstützen können, wenden Sie sich bitte per Mail an portal@daad.de.
Bitte planen Sie Bearbeitungszeiten Ihrer Anfrage bei Ihrer Bewerbung mit ein.